Pressemitteilung: CSD gewinnt vor dem Verwaltungsgericht

Pressemitteilung: CSD gewinnt vor dem Verwaltungsgericht

Gericht erlaubt Route durch die Freiburger Innenstadt

Die Verwaltungsgericht Freiburg hat am heutigen Mittwoch die Route durch die Freiburger Innenstadt erlaubt und damit den Veranstaltern des Freiburger Christopher-Street-Day (CSD) Recht gegeben. Am vergangenen Freitag hatte der CSD-Verein einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt, weil die Stadtverwaltung per Auflagenbescheid eine andere Route vorgeschrieben hatte, die größtenteils um die Altstadt herumführen sollte.

„Wir freuen uns sehr, dass der CSD am Samstag über die von uns geplante Route verlaufen kann und die Anliegen queerer Menschen im Herzen der Innenstadt sichtbar gemacht werden. Ich denke, dass dies ein wichtiges Zeichen gegen Ausgrenzung und Diskriminierung und für ein tolerantes und vielfältiges Freiburg ist“, sagt Ronny Pfreundschuh aus dem CSD-Team.

Das Gericht kann die Bedenken der Stadtverwaltung für Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht feststellen und hält die vorgebrachten Punkte für nicht ausreichend. Das zentrale Grundrecht der Versammlungsfreiheit, das Ausdruck der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist, habe Vorrang. So führt das Gericht ins seiner Entscheidung aus, dass „das Interesse des Veranstalters, seine Demonstration vor einem möglichst großen Kreis von Menschen abzuhalten, dem Interesse der Kunden und sonstigen Passanten an einem möglichst ungestörten Fußgängerverkehr nicht weichen“ muss.

Die von der Stadt verordnete Route hatte der CSD-Verein im Vorfeld als „Route der Unsichtbarkeit“ bezeichnet, da sie über Straßen wie den Schlossbergring und damit fast ohne Publikumsverkehr zwischen Parkhäusern und Berghang eingeklemmt verlaufen sollte. Dieser Argumentation folgt das Gericht ebenfalls und sieht die Sichtbarkeit und Publikumswirksamkeit der von der Stadt verfügten Route als nicht ansatzweise vergleichbar mit der vom Veranstalter geplanten Route an.

Neben der Route hatte der CSD-Verein noch gegen zwei weitere Punkte des Auflagenbescheids geklagt. Bezüglich des ersten Punkts wegen der Herausgabe von Listen hatte die Stadt bereits vor der Entscheidung vom Mittwoch ihre Position zurückgezogen. Ein weiterer offener Punkt war die Verpflichtung des Veranstalters, entlang der Route Gastronomiebetriebe zur Nutzung der Toiletten anzusprechen. Insbesondere wegen der Kurzfristigkeit war dies für den CSD-Verein jedoch kaum realisierbar. Auch hier lenkte die Stadt ein und entschärfte die Formulierung. Gegen diesen Punkt wird der Verein bis zum CSD 2018 nicht weiter vorgehen. Die Kosten des gesamten Verfahrens muss die Stadt Freiburg tragen.

 

Stadtverwaltung ging von eigener Niederlage aus

Ein interfraktionelles Schreiben der Mehrheit der Fraktionen im Freiburger Gemeinderat hatte dem CSD-Verein am letzten Donnerstag den Rücken gestärkt und eine Route durch die Innenstadt gefordert. Bürgermeister Breiter, Leiter des Dezernats IV und zuständig für das Amt für öffentliche Ordnung, und Dr. Schulz, stellvertretender Leiter des Amts für öffentliche Ordnung, mussten daher beim Hauptausschuss am Montag, den 18.06.2018, die Entscheidung der Stadtverwaltung rechtfertigen. Die Stadtverwaltung und Bürgermeister Breiter gingen dabei selbst von einer Niederlage der Stadt aus und beharrten trotz dessen auf ihrer Ansicht bezüglich der Route. Im weiteren Verlauf der Sitzung versuchte Bürgermeister Breiter, den CSD-Veranstalter mit haltlosen Berichten über den CSD 2017 in ein negatives Licht zu rücken. Aufgrund dieser diskreditierenden Äußerungen hat der CSD-Verein am heutigen Mittwoch rechtliche Schritte gegen Bürgermeister Breiter eingeleitet. „Nicht nur, dass es sich hierbei um unbelegte Behauptungen handelt, man bescheinigt dem CSD quasi vorab eine Untauglichkeit in organisatorischen Fragen“, heißt es dazu in einer Pressemitteilung der jpg-Fraktion nach der Sitzung am Montag. Ähnlich positioniert sich die Freiburger SPD in einer Pressemitteilung: „SPD-Kreisverband fassungslos über Ignoranz des Freiburger Rathauses“.

 

Neue Grundlage der Zusammenarbeit gewünscht

„Wir finden es sehr bedauerlich, dass es so weit kommen musste“, sagt Ronny Pfreundschuh, „wir hoffen jedoch, dass es mit Blick auf den CSD 2019 eine neue Grundlage der Kooperation und Zusammenarbeit mit der Stadt Freiburg finden können.“ In den vergangenen zwei Wochen habe man Informationen fast nur noch durch die Presse erhalten, wobei seitens des Amts für öffentliche Ordnung Fakten auch verdreht wurden. So wurde behauptet, der CSD-Verein sei nicht zu Kompromissen bereit, obwohl eine Alternativroute durch die Stadt nicht angeboten wurde, sondern erst auf Vorschlag des CSD-Vereins lediglich geprüft werden sollte. Auch kam dieses zweite Kooperationsgespräch erst auf Betreiben des CSD-Vereins zustande.

Mit Blick auf das kommende Jahr wird der CSD-Verein Gespräche mit dem kürzlich neu gewählten Oberbürgermeister Martin Horn führen, von dem erwartet wird, dass er die ihm unterstehende Stadtverwaltung dazu anhält, Gemeinderatsbeschlüsse auch tatsächlich umzusetzen. Bevor nun aber die Planung für das nächste Jahr startet, freut sich der CSD-Verein auf diesen Samstag, den 23.06.2018, wenn der CSD wie geplant stattfindet.

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